Beleihungswertgutachten - Schönefeld

Immobilienbewertung nach BelWertV

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Beleihungswertgutachten - Immobilienbewertung nach BelWertV

Beleihungswertgutachten - Schönefeld

Beleihungswertgutachten - Schönefeld

Immer wenn eine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit oder ein Darlehen herhalten soll, taucht früher oder später die Frage nach einem Beleihungswertgutachten auf. Wir sind qualifizierte Bausachverständige und erstellen Beleihungswertgutachten für Banken und Kreditinstitute. Partizipieren auch Sie an unserem Know How.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Schönefeld, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Schönefeld kommen bzw. sich nicht in Schönefeld auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Schönefeld - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Schönefeld wurde 1242 das erste Mal urkundlich erwähnt.
    Schönefeld und seine heutigen Ortsteile gehörten seit 1817 zum Kreis Teltow in der preußischen Provinz Brandenburg und ab 1952 zum Kreis Königs Wusterhausen im DDR-Bezirk Potsdam. Seit 1993 liegen die Orte im brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald.
    Am 26. Oktober 2003 wurden die Orte Großziethen, Kiekebusch, Selchow, Waltersdorf und Waßmannsdorf nach Schönefeld eingemeindet.
    Am 29. Februar 2004 wurde die Gemeinde Diepensee aufgelöst. Ein Teil der ehemaligen Gemeindefläche wurde nach Schönefeld umgegliedert

    Einwohneranzahl: 12.831
    Postleitzahl:  12529
    Vorwahlen: 030, 03379, 033762

    Nachbargemeinden:
    Das Gemeindegebiet erstreckt sich von der Grenze zu Berlin im Norden bis zur Stadt Mittenwalde im Süden, von der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow im Westen bis zu den Gemeinden Schulzendorf und Zeuthen im Osten

    Gemeinde Schönefeld
    Hans-Grade-Allee 11
    12529 Schönefeld

    Bürgermeister:
    Bürgermeister Dr. Udo Haase
    Hans-Grade-Allee 11
    12529 Schönefeld
    Telefon: (030) 53 67 20 - 902

    BAUVERWATUNG:
    Dezernat II - Bau- und Investorenservice
    Ansprechpartner: Kathrin Sczepan
    Hans-Grade-Allee 11
    12529 Schönefeld
    Telefon: (030) 53 67 20 - 200
    Telefax: (030) 53 67 20 - 298


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