Sachverständiger Schönefeld

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Sven Holbe Schönefeld

Sven Holbe

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Bauschadenbewertung
  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Schimmelpilzbewertung

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Schönefeld steht Ihnen Herr Sven Holbe als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Sven Holbe kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Schönefeld, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Schönefeld kommen bzw. sich nicht in Schönefeld auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Schönefeld - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Schönefeld wurde 1242 das erste Mal urkundlich erwähnt.
Schönefeld und seine heutigen Ortsteile gehörten seit 1817 zum Kreis Teltow in der preußischen Provinz Brandenburg und ab 1952 zum Kreis Königs Wusterhausen im DDR-Bezirk Potsdam. Seit 1993 liegen die Orte im brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald.
Am 26. Oktober 2003 wurden die Orte Großziethen, Kiekebusch, Selchow, Waltersdorf und Waßmannsdorf nach Schönefeld eingemeindet.
Am 29. Februar 2004 wurde die Gemeinde Diepensee aufgelöst. Ein Teil der ehemaligen Gemeindefläche wurde nach Schönefeld umgegliedert

Einwohneranzahl: 12.831
Postleitzahl:  12529
Vorwahlen: 030, 03379, 033762

Nachbargemeinden:
Das Gemeindegebiet erstreckt sich von der Grenze zu Berlin im Norden bis zur Stadt Mittenwalde im Süden, von der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow im Westen bis zu den Gemeinden Schulzendorf und Zeuthen im Osten

Gemeinde Schönefeld
Hans-Grade-Allee 11
12529 Schönefeld

Bürgermeister:
Bürgermeister Dr. Udo Haase
Hans-Grade-Allee 11
12529 Schönefeld
Telefon: (030) 53 67 20 - 902

BAUVERWATUNG:
Dezernat II - Bau- und Investorenservice
Ansprechpartner: Kathrin Sczepan
Hans-Grade-Allee 11
12529 Schönefeld
Telefon: (030) 53 67 20 - 200
Telefax: (030) 53 67 20 - 298

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