Arbeitsschutz - Schönefeld
Die Baustellenverordnung (BaustellV) fordert für alle Bauvorhaben, bei denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, die Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).
Unsere Experten verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung und übernehmen für Sie diese Pflichten aus der BaustellV.
Leistungsumfang:
Den genauen Leistungsumfang des SiGeKo sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.
SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase:
- Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
- Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
- Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Übermittlung der Vorankündigung
- Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)
SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase:
- Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
- Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
- Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
- Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Schönefeld, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Schönefeld kommen bzw. sich nicht in Schönefeld auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Schönefeld - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Schönefeld wurde 1242 das erste Mal urkundlich erwähnt.
Schönefeld und seine heutigen Ortsteile gehörten seit 1817 zum Kreis Teltow in der preußischen Provinz Brandenburg und ab 1952 zum Kreis Königs Wusterhausen im DDR-Bezirk Potsdam. Seit 1993 liegen die Orte im brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald.
Am 26. Oktober 2003 wurden die Orte Großziethen, Kiekebusch, Selchow, Waltersdorf und Waßmannsdorf nach Schönefeld eingemeindet.
Am 29. Februar 2004 wurde die Gemeinde Diepensee aufgelöst. Ein Teil der ehemaligen Gemeindefläche wurde nach Schönefeld umgegliedertEinwohneranzahl: 12.831 Postleitzahl: 12529 Vorwahlen: 030, 03379, 033762 Nachbargemeinden:
Das Gemeindegebiet erstreckt sich von der Grenze zu Berlin im Norden bis zur Stadt Mittenwalde im Süden, von der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow im Westen bis zu den Gemeinden Schulzendorf und Zeuthen im OstenGemeinde Schönefeld
Hans-Grade-Allee 11
12529 SchönefeldBürgermeister:
Bürgermeister Dr. Udo Haase
Hans-Grade-Allee 11
12529 Schönefeld
Telefon: (030) 53 67 20 - 902BAUVERWATUNG:
Dezernat II - Bau- und Investorenservice
Ansprechpartner: Kathrin Sczepan
Hans-Grade-Allee 11
12529 Schönefeld
Telefon: (030) 53 67 20 - 200
Telefax: (030) 53 67 20 - 298