Worauf ist bei Ein- und Auszug zu achten?
Die Übergabe einer Mietwohnung, eines Miethauses oder einer Gewerbeimmobilie kann zwischen Mieter und Vermieter problematisch werden. Eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe bei Ein- und Auszug erfordert, den IST-Zustand der Wohnung fachgerecht zu protokollieren.
Mehr Sicherheit durch unser Übergabeprotokoll
Mit unseren Übergabeprotokollen zu Beginn und Ende eines Mietverhältnisses, helfen wir Ihnen, Beweisschwierigkeiten über den Zustand des Mietobjektes zu vermeiden. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung mit unserem qualifizierten Baugutachter überprüfen wir das Mietobjekt. Werden Mängel festgestellt, vermerkt unser Bausachverständiger diese sorgfältig im Übergabeprotokoll und dokumentiert sie zusätzlich mit Fotos.
Übergabeprotokoll beim Hauskauf oder Hausverkauf
Auch beim Hauskauf / Hausverkauf ist ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll bedeutend. Neben der Zustandsdokumentation der Immobilie vermerkt unser erfahrener Baugutachter ebenso die Ausstattungsmängel. Sollten später Streitigkeiten drohen, können Sie mit unserem unabhängigen Übergabeprotokoll Ihre Forderungen einfach durchsetzen.
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Ihre Vorteile
- Gemeinsame Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt gemeinsam mit Ihnen das Objekt. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz. - Umfangreiche Bestandsaufnahme
Unser Bausachverständiger prüft Raum für Raum, welche Schäden vorliegen - Schriftlicher Bericht mit Fotodokumentation
Der IST- Zustand des Mietobjektes wird in Form eines Übergabeprotokolls bei Ein- / Auszug festgehalten. - Günstiger Pauschalpreis
Unsere Dienstleistungen sind modular aufgebaut und können auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Im Ergebnis erhalten Sie ein Gesamtpaket, das Ihnen ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis und eine hohe Kostensicherheit bietet.
- Gemeinsame Objektbesichtigung
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Preis
799,00 € (inkl. 19% MwSt.)
Honorarpauschale für eine Objektbesichtigung und Begehung durch einen qualifizierten Bausachverständigen sowie einem Übergabeprotokoll.Unsere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Wohnungen/ Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser) mit einer Gesamtwohnfläche von max. 160 m². Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. In unseren Pauschalpreisen sind die Anfahrtskosten des Bausachverständigen im Umkreis von 10 km ab Sachverständigenbüro sowie die 5% Nebenkostenpauschale enthalten.
Bitte kontaktieren Sie uns, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Objekt oder Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std. 160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich bis spätestens zum Ortstermin zur Verfügung gestellt werden:
• Pläne zum Objekt (Grundrisse, Schnitt, Ansichten)
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Schönefeld, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Schönefeld kommen bzw. sich nicht in Schönefeld auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Schönefeld - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Schönefeld wurde 1242 das erste Mal urkundlich erwähnt.
Schönefeld und seine heutigen Ortsteile gehörten seit 1817 zum Kreis Teltow in der preußischen Provinz Brandenburg und ab 1952 zum Kreis Königs Wusterhausen im DDR-Bezirk Potsdam. Seit 1993 liegen die Orte im brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald.
Am 26. Oktober 2003 wurden die Orte Großziethen, Kiekebusch, Selchow, Waltersdorf und Waßmannsdorf nach Schönefeld eingemeindet.
Am 29. Februar 2004 wurde die Gemeinde Diepensee aufgelöst. Ein Teil der ehemaligen Gemeindefläche wurde nach Schönefeld umgegliedertEinwohneranzahl: 12.831 Postleitzahl: 12529 Vorwahlen: 030, 03379, 033762 Nachbargemeinden:
Das Gemeindegebiet erstreckt sich von der Grenze zu Berlin im Norden bis zur Stadt Mittenwalde im Süden, von der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow im Westen bis zu den Gemeinden Schulzendorf und Zeuthen im OstenGemeinde Schönefeld
Hans-Grade-Allee 11
12529 SchönefeldBürgermeister:
Bürgermeister Dr. Udo Haase
Hans-Grade-Allee 11
12529 Schönefeld
Telefon: (030) 53 67 20 - 902BAUVERWATUNG:
Dezernat II - Bau- und Investorenservice
Ansprechpartner: Kathrin Sczepan
Hans-Grade-Allee 11
12529 Schönefeld
Telefon: (030) 53 67 20 - 200
Telefax: (030) 53 67 20 - 298