Bauwerksprüfung nach VDI 6200 - Schönefeld

Standsicherheit prüfen – Betreiberpflicht erfüllen – Gebäudewert erhalten

  • Prüfung von Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit
  • Qualifizierte Sachverständige für Schäden an Gebäuden
  • Gutachterliche Stellungnahme mit Zustandsbewertung
Preis: Auf Anfrage
Bauwerksprüfung nach VDI 6200 - Standsicherheit prüfen – Betreiberpflicht erfüllen – Gebäudewert erhalten
Bauwerksprüfung nach VDI 6200 - Schönefeld

Wer muss sein Gebäude prüfen lassen?

Eigentümer und Betreiber von öffentlich oder gewerblich genutzten Gebäuden tragen die Verantwortung für die Standsicherheit und Verkehrssicherheit ihrer Bauwerke. Das ergibt sich aus § 3 der Musterbauordnung sowie den §§ 823, 836 bis 838 BGB. Konkret bedeutet das: Wer ein Verwaltungsgebäude, eine Schule, einen Kindergarten, eine Sporthalle, ein Schwimmbad, ein Einkaufszentrum oder eine Produktionshalle besitzt oder betreibt, muss regelmäßig überprüfen lassen, ob das Tragwerk und die Gebäudesubstanz noch sicher sind.

Im Schadensfall haftet der Eigentümer persönlich, wenn er seiner Instandhaltungs- und Prüfpflicht nicht nachgekommen ist. Versicherungen können in solchen Fällen ihre Leistungen verweigern.

Was ist die VDI 6200?

Die Richtlinie VDI 6200 des Vereins Deutscher Ingenieure regelt die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit von Bauwerken. Sie gilt für bauliche Anlagen aller Art – mit Ausnahme von Brücken und Tunneln, die unter DIN 1076 fallen.

Die Richtlinie definiert Prüfintervalle, Schadensfolgeklassen (CC 1 bis CC 3) und Robustheitsklassen (RC 1 bis RC 4), anhand derer ermittelt wird, wie häufig und wie intensiv ein Gebäude geprüft werden muss. Die Erstfassung stammt aus dem Jahr 2010 und wurde als Reaktion auf den Einsturz der Eishalle in Bad Reichenhall (2006) entwickelt – ein tragisches Unglück, das die Notwendigkeit systematischer Bauwerksprüfungen im Hochbau deutlich machte.

Unsere Leistungen im Überblick

Unsere qualifizierten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden führen Bauwerksprüfungen gemäß VDI 6200 durch – bundesweit und vor Ort. Je nach Anforderung bieten wir:

Inspektion (durch fachkundige Person) Visuelle Überprüfung des Tragwerks gemäß Checkliste Anhang D der VDI 6200 – ohne technische Prüfhilfsmittel. Geeignet als regelmäßige Kontrollmaßnahme für Gebäude der Schadensfolgeklasse CC 2 (z. B. Bürogebäude, Sporthallen, Schulen) im Turnus von 4 bis 5 Jahren.

Eingehende Überprüfung (durch besonders fachkundige Person) Umfassende Prüfung aller maßgebenden Tragwerksteile – auch schwer zugänglicher Bereiche – im Sinne einer Schwachstellensuche. Bei Bedarf einschließlich Materialentnahmen und Feststellung von Restfestigkeiten. Empfohlen im Turnus von 12 bis 15 Jahren für CC-2-Bauwerke.

Gutachterliche Stellungnahme Dokumentation aller Feststellungen mit Fotodokumentation, Bewertung der Mängel nach Standsicherheit (S), Verkehrssicherheit (V) und Dauerhaftigkeit (D) sowie Ermittlung einer verständlichen Zustandsnote für Ihr Gebäude.

Maßnahmenempfehlung Bei festgestellten Mängeln erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen mit Priorisierung und Kostenschätzung für die Instandsetzung.

Für welche Gebäude ist die Prüfung relevant?

Die VDI 6200 deckt sämtliche Hochbauwerke ab. Typische Prüfobjekte sind:

  • Verwaltungs- und Bürogebäude
  • Schulen und Kindergärten
  • Sporthallen und Schwimmbäder
  • Einkaufszentren und Verbrauchermärkte
  • Produktions- und Lagerhallen
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Hotels und Beherbergungsstätten
  • Parkhäuser und Tiefgaragen
  • Hochhäuser und Türme
  • Vorgehängte Fassaden und großflächige Überdachungen

Auch Ein- und Mehrfamilienhäuser fallen grundsätzlich in den Geltungsbereich (Schadensfolgeklasse CC 1), werden dort aber mit geringeren Anforderungen behandelt.

Ihre Vorteile

Qualifizierte Prüfung vor Ort Ein erfahrener Sachverständiger für Schäden an Gebäuden prüft Ihr Bauwerk systematisch nach den Vorgaben der VDI 6200.

Betreiberpflicht erfüllen Mit einer dokumentierten Bauwerksprüfung kommen Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und minimieren persönliche Haftungsrisiken.

Klare Zustandsbewertung Sie erhalten eine verständliche Zustandsnote für Ihr Gebäude – vergleichbar mit einer Schulnote – und wissen sofort, wo Handlungsbedarf besteht.

Bundesweite Verfügbarkeit Dank unseres Netzwerks aus über 500 Sachverständigen sind wir schnell und regional vor Ort.

Preis

Die Kosten einer Bauwerksprüfung nach VDI 6200 richten sich nach Größe, Typ und Komplexität des Bauwerks sowie dem gewünschten Prüfumfang (Inspektion oder eingehende Überprüfung). Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot: info@bauexperts-schoenefeld.de

Ablauf & Kontakt

Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage klären wir den Prüfumfang und erstellen ein individuelles Angebot. Unser Sachverständiger sichtet vorab vorhandene Planunterlagen und alte Prüfberichte, führt die örtliche Bauwerksprüfung durch und dokumentiert alle Feststellungen. Im Anschluss erhalten Sie eine gutachterliche Stellungnahme mit Zustandsbewertung und Maßnahmenempfehlungen.

Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf:
0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei)

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Schönefeld, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Schönefeld kommen bzw. sich nicht in Schönefeld auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Schönefeld - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Schönefeld wurde 1242 das erste Mal urkundlich erwähnt.
    Schönefeld und seine heutigen Ortsteile gehörten seit 1817 zum Kreis Teltow in der preußischen Provinz Brandenburg und ab 1952 zum Kreis Königs Wusterhausen im DDR-Bezirk Potsdam. Seit 1993 liegen die Orte im brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald.
    Am 26. Oktober 2003 wurden die Orte Großziethen, Kiekebusch, Selchow, Waltersdorf und Waßmannsdorf nach Schönefeld eingemeindet.
    Am 29. Februar 2004 wurde die Gemeinde Diepensee aufgelöst. Ein Teil der ehemaligen Gemeindefläche wurde nach Schönefeld umgegliedert

    Einwohneranzahl: 12.831
    Postleitzahl:  12529
    Vorwahlen: 030, 03379, 033762

    Nachbargemeinden:
    Das Gemeindegebiet erstreckt sich von der Grenze zu Berlin im Norden bis zur Stadt Mittenwalde im Süden, von der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow im Westen bis zu den Gemeinden Schulzendorf und Zeuthen im Osten

    Gemeinde Schönefeld
    Hans-Grade-Allee 11
    12529 Schönefeld

    Bürgermeister:
    Bürgermeister Dr. Udo Haase
    Hans-Grade-Allee 11
    12529 Schönefeld
    Telefon: (030) 53 67 20 - 902

    BAUVERWATUNG:
    Dezernat II - Bau- und Investorenservice
    Ansprechpartner: Kathrin Sczepan
    Hans-Grade-Allee 11
    12529 Schönefeld
    Telefon: (030) 53 67 20 - 200
    Telefax: (030) 53 67 20 - 298

    Unsere Dienstleistung Bauwerksprüfung nach VDI 6200 bieten wir u.a. auch hier an:

    • Bestensee
    • Blankenfelde-Mahlow
    • Eichwalde
    • Gosen-Neu Zittau
    • Großbeeren
    • Mittenwalde
    • Rangsdorf
    • Schönefeld
    • Schulzendorf
    • Zeuthen

    Einfach unverbindlich anfragen!

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Sven Holbe Schönefeld

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